Die Berufsschule
Gefragt: Eigenverantwortung und Motivation
Berufsschulen sind die zweite Säule der so genannten dualen Ausbildung. Dort eignen sich die Auszubildenden das theoretische Wissen an, das sie für die Ausübung Ihres Ausbildungsberufes brauchen. Rudolf Küchlin, Berufsschullehrer an der Gewerblichen Schule im Hoppelau Stuttgart, informiert darüber, was zu beachten ist.

- Der regelmäßige Besuch des Berufsschulunterrichts ist Pflicht für Auszubildende.
planet-beruf.de: Berufsschulunterricht ist Teil der dualen Ausbildung. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus für Auszubildende?
Rudolf Küchlin: Erste Pflicht für Auszubildende ist der regelmäßige Besuch des Berufsschulunterrichts. Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen kann zu einer Kündigung des Ausbildungsvertrages durch den Ausbildungsbetrieb führen. Der Betrieb ist verpflichtet, den Auszubildenden für den Berufsschulunterricht freizustellen. In begründeten Einzelfällen kann er den Auszubildenden vom Besuch der Berufsschule befreien lassen, in der Regel muss der Auszubildende den Unterricht dann aber nachholen.
planet-beruf.de: Welche Unterrichtsformen gibt es?
Rudolf Küchlin: Die meisten Ausbildungsberufe werden von Seiten der Berufsschule mit wöchentlichem Teilzeitunterricht abgedeckt - zwischen ein und zwei Tagen Unterricht pro Woche, je nach Ausbildungsberuf und Gegebenheiten vor Ort. In einigen Berufen ist der Unterricht verblockt. Das bedeutet, dass der Unterricht z.B. auf drei Blöcke á vier Wochen aufgeteilt wird.

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PrivatRudolf Küchlin, Berufsschullehrer.
planet-beruf.de: Mit welchen Problemen haben nach Ihrer Erfahrung die Auszubildenden am meisten zu kämpfen?
Rudolf Küchlin: In der Berufsschule wird mehr Eigenverantwortung als in allgemeinbildenden Schulen gefordert. Gerade bei wöchentlichem Teilzeitunterricht vergeht ja eine ganze Woche, bevor das Gelernte vertieft oder angewendet werden kann. Haben die Auszubildenden Probleme mit dem Stoff, sollten sie ihn spätestens am zweiten Tag nach dem Unterricht selbstständig wiederholen. Dabei haben sie keinen Anspruch darauf, dass ihnen der Betrieb Lernzeit zur Verfügung stellt. Gefragt ist hier also eigenes Engagement.
planet-beruf.de: Wie können Eltern ihre Kinder in der Berufsschule unterstützen?
Rudolf Küchlin: Probleme in der Schule entstehen vor allem, wenn die Motivation fehlt oder wenn es Schwierigkeiten im Ausbildungsbetrieb gibt. Eltern können hier ihre Kinder am besten unterstützen, wenn sie ihnen Möglichkeiten und Ziele aufzeigen, die sich im Anschluss an die Ausbildung ergeben. Dazu sollten sie sich mit dem Ausbildungsberuf, seinen Produkten oder Dienstleistungen auseinandersetzen. Wenn die Eltern diesem Beruf Wertschätzung entgegenbringen, wird es auch ihren Kindern leichter fallen, eine langfristige Perspektive aufzubauen und die gelegentliche Härte der Ausbildung zu ertragen.
Wichtig ist auch der offene Kontakt zur Berufsschule und zum Ausbildungsbetrieb. Der erste Elternabend wird noch gerne besucht. Zu dem Zeitpunkt haben wir Lehrer aber von den Schülern noch kein persönliches Bild und keine Noten. Deshalb sollte bei begründeten Anlässen, z.B. Zeugnis oder Lernschwierigkeiten, der direkte Kontakt zur Lehrkraft gesucht werden. Damit zeigen Eltern: Wir interessieren uns, wir sind da, wir suchen mit nach einer Lösung.

- In der Berufsschule wird mehr Eigenverantwortung als in allgemeinbildenden Schulen gefordert.
planet-beruf.de: Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es für Auszubildende und deren Eltern an der Berufsschule?
Rudolf Küchlin: Bei Informationsbedarf, Lernschwierigkeiten oder persönlichen Problemen sollte immer der/die Klassenlehrer/in die erste Anlaufstation sein. An den meisten Berufsschulen gibt es auch Beratungslehrer. Sie vermitteln in Konfliktsituationen und weisen auf weiterführende Hilfsangebote hin.
planet-beruf.de: Welche Möglichkeiten haben Auszubildende, deren Wohn- oder Arbeitsort weit entfernt von der Berufsschule liegt?
Rudolf Küchlin: Grundsätzlich gilt, dass die Berufsschule, in deren Bezirk der Ausbildungsbetrieb liegt, besucht werden muss. Sollte der Wohnort wesentlich näher an einer anderen Berufsschule liegen, dann kann beim Schulleiter der zuständigen Berufsschule ein Antrag auf Gestattung zum Besuch der nähergelegenen Berufsschule gestellt werden.
Bei Blockunterricht können Schüler/innen in solchen Fällen in Wohnheimen untergebracht werden. Das trifft gerade bei seltenen Berufen zu, wo der Unterricht in Landes- oder Bundesfachklassen zusammengefasst ist. Die Schulen helfen bei der Vermittlung von Adressen. Einige Schulen haben angeschlossene Internate, im Übrigen haben die kommunalen Träger genügend Wohnheime. Für Wohnkosten gibt es teilweise kommunale Zuschüsse, Informationen dazu erhält man bei der Berufsschule.













