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Veröffentlicht am
28.09.2011
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FAQ-Liste

Grafik: Fragezeichen

Viele Fragen...

Wann sollte sich mein Kind bewerben?

Spätestens in der vorletzten Klasse sollte sich Ihr Kind mit dem Thema Bewerbung  beschäftigen und üben, wie es Bewerbungsanschreiben und Lebenslauf verfasst.

Für eine duale Ausbildung bei Betrieben muss sich Ihr Kind schon ein Jahr vor Ausbildungsbeginn oder noch früher bewerben. Auch für eine schulische Ausbildung an Berufsfachschulen und Berufskollegs bewirbt man sich in der Regel ein Jahr vor dem Ausbildungsanfang. Mehr über die Aufgaben und Termine bei Berufswahl und Bewerbung erfahren Sie im Berufswahlfahrplan.

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Mit welchem Zeugnis muss sich mein Kind bewerben?

Mit dem aktuellsten Zeugnis. In der Regel ist dies das Jahreszeugnis des vorletzten Schuljahrs. Falls Ihr Kind sich auch noch im zweiten Halbjahr des letzten Schuljahrs bewirbt, wird das aktuelle Zwischenzeugnis beigelegt.

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Was mache ich, wenn mein Kind noch nicht weiß, was es werden will?

Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit hilft Ihrem Kind herauszufinden, welche Berufe zu seinen Interessen und Fähigkeiten passen. Vereinbaren Sie doch einen Termin über die Telefon-Hotline 01801 555 111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) oder in der Eingangszone Ihrer Agentur für Arbeit. Lesen Sie hier mehr über die Unterstützungsangebote der Berufsberaterinnen und -berater: Bei der Berufsberatung

Schauen Sie außerdem ins BERUFE-Universum. Dieses Selbsterkundungsprogramm führt Ihr Kind auf die richtige Spur zum passenden Beruf.

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Schulabschluss nachholen - wo kann ich mich informieren?

Bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Kurse, um einen Schulabschluss nachzuholen, finden Sie bei KURSNET, dem Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit.

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Unser Kind findet keine Ausbildungsstelle - wie geht's jetzt weiter?

Klären Sie gemeinsam mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit die Ursachen: Bewerben sich sehr viele Schüler/innen im Wunschberuf Ihres Kindes? Können die Bewerbungsunterlagen noch verbessert werden? Ist der Schulabschluss bzw. sind die Noten für die gewünschte Ausbildung ausreichend?

Passt der Wunschberuf Ihres Kindes wirklich zu ihm? Suchen Sie auch nach anderen ähnlichen Berufen. Zum Beispiel mit dem Selbsterkundungsprogramm BERUFE-Universum. Auch die Datenbank BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit listet bei jedem Beruf unter dem Menüpunkt "Ausbildung/Alternativen" auf, welche ähnlichen Berufe noch in Frage kommen.

Lesen Sie hier, wie Ihr Kind die Zeit bis zum Ausbildungsstart sinnvoll überbrücken kann.

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Mein Kind interessiert sich nicht für die Berufswahl. Wie kann ich es motivieren?

Bei einem Praktikum kann Ihr Kind die Berufswelt kennen lernen. Es bekommt einen genaueren Eindruck davon, was arbeiten bedeutet. Oft hat es dann ein konkretes Ziel vor Augen. Dadurch steigt seine Motivation, sich mehr mit der Berufswahl zu beschäftigen und sich in der Schule für bessere Noten anzustrengen.

Erzählen Sie Interessantes von Ihrer eigenen Arbeit. Bitten Sie auch Bekannte um Berichte aus deren Arbeitsalltag. Zeigen Sie Ihrem Kind, dass es diese Menschen nur durch ihr eigenes Engagement geschafft haben, ihr Ziel zu erreichen.

Erfahren Sie hier mehr über das Betriebspraktikum.

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Wer hilft meinem Kind, eine gute Bewerbung zu schreiben?

Ihr Kind kann seine Bewerbungsunterlagen zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit mitnehmen. Die Berufsberaterin bzw. der Berufsberater sieht die Bewerbungsunterlagen durch. Ihr Kind erhält Tipps für die richtigen Begründungen, warum es sich auf eine bestimmte Ausbildungsstelle bewerben will.

Im Berufswahlunterricht in der Schule lernt Ihr Kind, wie Anschreiben und Lebenslauf für eine Bewerbung verfasst werden. Auch im Bewerbungstraining finden Sie dazu Mustertexte.

Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Kind beim Erstellen der Bewerbungsunterlagen unterstützen können.

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Was muss mein Kind vor dem ersten Ausbildungstag klären?

Darum muss sich Ihr Kind vor Ausbildungsbeginn kümmern: eigenes Konto einrichten, bei Krankenversicherung anmelden, vermögenswirksame Leistungen beantragen, Haftpflichtversicherung abschließen. 

Ab dem Jahr 2013 wird die Lohnsteuer nicht mehr über die Lohnsteuerkarte sondern über ein elektronisches Verfahren namens "Elektronische Lohnsteuer-Abzugs-Merkmale" (ELStAM) erhoben. Beginnt Ihr Kind im Übergangsjahr 2012 eine Ausbildung und ist es damit erstmals berufstätig, muss es seinem Ausbildungsbetrieb diese Daten mitteilen:

  • seine Steueridentifikationsnummer (mehr darüber erfahren Sie auf steuerliches-info-center.de),
  • sein Geburtsdatum,
  • unter Umständen seine Religionszugehörigkeit und
  • eine schriftliche Bestätigung, dass die Ausbildung sein erstes Dienstverhältnis ist.

Ist die Ausbildung nicht das erste Dienstverhältnis Ihres Kindes, muss es bei seinem Finanzamt eine "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012" beantragen.
Mehr Infos: elektronische Lohnsteuerkarte

Außerdem sollte es sich den Ausbildungsvertrag aufmerksam durchlesen und sich über seine Rechte und Pflichten klar sein.

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Erhalte ich noch Kindergeld, wenn mein Kind in der Ausbildung ist?

Sie haben bis zum 25. Lebensjahr Ihres Kindes Anspruch auf Kindergeld, falls es sich in der Ausbildung befindet und unverheiratet ist. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Statt des Kindergelds können Sie auch den steuerlichen Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. In der Regel prüft das Finanzamt bei der Einkommenssteuererklärung, welche Variante im Einzelfall die günstigere ist.

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Ärger in der Ausbildung - wer hilft uns?

Wenn Ihr Kind Probleme im Betrieb hat, sollte es sich zunächst an seinen Ausbilder oder seine Ausbilderin wenden. Falls es einen Betriebsrat gibt, kann auch dieser um Rat gefragt werden. Weitere Ansprechpartner sind die Berufsberatung der Agentur für Arbeit, die Ausbildungsberater/innen der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern.

Lesen Sie hier, wie sich ein Ausbildungsabbruch verhindern lässt.

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Stand: 29.12.2011
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