Finanzen regeln
Konto, Versicherung & Co.

- Geldsachen und Versicherungen müssen geregelt werden.
Als Auszubildender verdienst du dein eigenes Geld. Finanzielle Dinge solltest du jetzt selbst regeln.
Das eigene Konto
Deinen Lohn - die so genannte Ausbildungsvergütung - bekommst du nicht bar ausbezahlt. Deshalb brauchst du ein Konto, auf das dein Ausbildungsbetrieb das Geld überweisen kann.
Du hast noch kein eigenes Konto? Dann geh schnell zu einer Bank oder Sparkasse und lass dir eines einrichten. Wenn du noch nicht volljährig bist, benötigst du dafür das Einverständnis deiner Eltern.
Die Angebote der Banken sind unterschiedlich. Bei manchen zum Beispiel muss man als Auszubildender keine Kontogebühren zahlen. Es ist sinnvoll, die Angebote zu vergleichen.
Die Lohnsteuerkarte
Du musst jetzt auch Lohnsteuern zahlen. Dein Arbeitgeber erledigt das für dich. Er zieht den entsprechenden Betrag gleich von deiner Ausbildungsvergütung ab. Um den Steueranteil zu berechnen, gab es bisher die Lohnsteuerkarte. Ab dem Jahr 2013 wird die Karte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Wenn du im Übergangsjahr 2012 deine Ausbildung beginnst und damit zum ersten Mal berufstätig bist, musst du deinem Arbeitgeber diese Angaben machen:
- deine Steueridentifikationsnummer (mehr darüber erfährst du auf steuerliches-info-center.de)
- dein Geburtsdatum
- unter Umständen deine Religionszugehörigkeit
- eine schriftliche Bestätigung, dass die Ausbildung dein erstes Dienstverhältnis ist
Ist die Ausbildung nicht dein erstes Dienstverhältnis, musst du bei deinem Finanzamt eine "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012" beantragen.
Mehr Infos: elektronische Lohnsteuerkarte

- Deine Krankenversicherung musst du dir selbst aussuchen.
Die Krankenversicherung
Als Auszubildender bist du krankenversicherungspflichtig. Das heißt, du bist Mitglied bei einer Krankenversicherung und zahlst dafür einen monatlichen Beitrag. Auch dein Arbeitgeber zahlt etwas zu deiner Krankenversicherung, nämlich die Hälfte der anfallenden Beiträge. Wenn deine Ausbildungsvergütung sehr niedrig ist, sogar den kompletten Beitrag.
Prüfe, welche Krankenkasse für dich am günstigsten ist. Vergleiche nicht nur die Beitragssätze, sondern auch was die Kassen dafür bieten.
Die Sozialversicherung
Zu den Beiträgen zur Sozialversicherung gehören die Krankenversicherung (siehe oben), die Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Dazu bekommst du eine Versicherungsnummer und einen Ausweis. Auch hier werden die Beträge automatisch von deinem Gehalt abgebucht.
Den Zettel mit der Meldung zur Sozialversicherung, den du regelmäßig von deinem Arbeitgeber erhältst, solltest du am besten in einem Ordner abheften und sehr gut aufheben.
Tipp
Schließ, sobald du volljährig bist, eine private Haftpflichtversicherung ab. Man kann nie ausschließen, dass man aus Unachtsamkeit einem anderen Menschen einen Schaden zufügt oder Sachen beschädigt.
In einem solchen Fall ist es gut, wenn man eine Haftpflichtversicherung hat. Die übernimmt dann nämlich die Kosten aus dem Schaden.
Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sind Sparbeträge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Dein Vorteil: Du sparst Steuern und erhältst oft noch einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Sparbetrag. Dein Arbeitgeber und deine Bank beraten dich sicher gerne.
Haftung bei Schaden
Wenn du in deiner Ausbildungsfirma einen Schaden verursachst, weil du etwas nicht gewusst hast oder nicht richtig aufgepasst hast, haftest nicht du für den Schaden, sondern das Unternehmen.
Für einen Schaden, den du absichtlich anrichtest, musst du allerdings selbst einstehen - in deinem Ausbildungsbetrieb genauso wie in deinem Privatleben.













