Prüfungserleichterungen für Auszubildende mit Behinderung
Von Arbeitshilfen bis Zeitverlängerung
Damit Auszubildende mit Behinderung bei Prüfungen keinen Nachteil haben, können sie verschiedene Prüfungserleichterungen beantragen. Auch Eva-Maria hat diese Möglichkeit in Anspruch genommen und konnte ihre Ausbildung dadurch gut abschließen.

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PrivatDurch die Prüfungserleichterung konnte Eva-Maria ihre Ausbildung gut abschließen.
"Ich bin halbseitig gelähmt und brauche etwas länger beim Schreiben", erklärt Eva-Maria. Die ausgebildete Kauffrau für Bürokommunikation erhielt darum bei ihren schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen jeweils eine Zeitverlängerung von 25 %. "Das hat mir viel gebracht", meint sie, "weil ich meine Antworten noch einmal in Ruhe durchlesen und verbessern konnte."
Die passende Prüfungserleichterung finden
Ihre Ausbilderin hat sie rechtzeitig vor der Zwischenprüfung auf die Prüfungserleichterungen hingewiesen. "Wir haben uns erkundigt, welche Erleichterung ich brauche."
Außer einer Zeitverlängerung haben Jugendliche je nach Art ihrer Behinderung unter anderem auch ein Anrecht auf angemessene Pausen. Sie dürfen eine schriftliche Prüfung eventuell mündlich absolvieren oder können ihre eigenen Werkzeuge und technische Arbeitshilfen in der Prüfung verwenden. Das ist im Berufsbildungsgesetz bzw. in der Handwerksordnung festgehalten.

- Als Prüfungserleichterung können Jugendliche mit Behinderung z.B. eine Zeitverlängerung beantragen.
Antrag und ärztliches Gutachten
Eva-Maria und ihre Ausbilderin beantragten die passende Prüfungserleichterung bei der Industrie- und Handelskammer, bei der Eva-Maria ihre Prüfung ablegen wollte.
"Gemeinsam mit dem Antrag habe ich ein ärztliches Gutachten von meinem behandelnden Arzt eingereicht. Darin stand, dass ich aufgrund meiner Einschränkung eine Zeitverlängerung brauche", ergänzt Eva-Maria.
Mitten im Berufsleben
Keine Nachteile durch Prüfungserleichterung
Die Prüferinnen und Prüfer bewerteten ausschließlich Eva-Marias Leistungen. Dass sie länger schreiben durfte als andere Jugendliche ohne Behinderung, spielte bei der Bewertung keine Rolle. Auch im Zeugnis darf die geänderte Prüfungssituation nicht erwähnt werden.
"Es ist sehr gut, dass es dieses Angebot gibt", findet Eva-Maria. "Denn dadurch haben Menschen mit Handicap die gleichen Chancen wie Menschen ohne Behinderung."
Es gibt z.B. diese Prüfungserleichterungen:
- größeres Schriftbild für Prüfungsaufgaben
- Einsatz eigener Werkzeuge bzw. technischer Arbeitshilfen
- angemessene Pausen
- Zeitverlängerung
- mündliche statt schriftliche Prüfung oder umgekehrt
- Einzel- statt Gruppenprüfung
- Prüfung in vertrauter Umgebung (z.B. am eigenen Ausbildungsplatz)
- Hilfeleistungen durch andere Personen (z.B. Vorlesen der Prüfungsaufgaben oder Niederschreiben der Antworten durch Dritte; Hilfe durch eine/n Gebärdensprachdolmetscher/in)














