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Veröffentlicht am
28.09.2011
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Tipps: Schulden vermeiden

Achtung, Kostenfalle!

Immer mehr Menschen unter 20 Jahren sind verschuldet. 2010 zählte der SchuldnerAtlas Deutschland 197.000 betroffene Jugendliche, 38 % mehr als im Vorjahr. planet-beruf.de zeigt, was Sie tun können, damit Ihr Kind nicht in die roten Zahlen rutscht.

Ein Junge schreibt eine SMS mit seinem Handy.
Die meisten Jugendlichen benutzen regelmäßig ein Handy.

Schuldenfalle Handy

Mehr als 90 % der Jugendlichen in Deutschland besitzen ein Mobiltelefon, hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) festgestellt. Sicher nutzt auch Ihr Kind ein Handy, um zu telefonieren, SMS zu verschicken oder im Internet zu surfen. Die dabei entstehenden Kosten sind für junge Menschen schwer zu überblicken. Aus diesem Grund geraten auch die meisten verschuldeten Jugendlichen bei Telekommunikationsanbietern in Zahlungsrückstand, wie der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) bei seiner Frühjahrsumfrage 2011 ermittelte.

Damit Ihr Kind nicht in die gleiche Lage gerät, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Suchen Sie gemeinsam nach einem passenden Vertragsmodell, wenn Ihr Kind seinen Handytarif wechseln will. Achten Sie vor allem auf die Höhe der monatlichen Grundgebühr und der Gesprächskosten.
  • Für Jugendliche geeignet ist ein Prepaid-Handy. Damit kann Ihr Kind nur das Geld vertelefonieren, das es zuvor als Guthaben auf sein Handy geladen hat.
  • Fällt die Telefonrechnung Ihres Kindes übermäßig hoch aus, sollten Sie anhand der Kostenaufstellung besprechen, wie Ihr Kind die Ausgaben in Zukunft reduzieren kann.
  • Raten Sie Ihrem Kind von Klingelton- und Spiele-Abos ab, für die es monatlich Geld zahlen muss. Besitzt Ihr Kind entsprechende Abonnements, kann es diese beispielsweise mit einer Stopp-SMS kündigen. Nähere Auskunft erhält Ihr Kind bei seinem Mobilfunkanbieter.
  • Mobiles Surfen via Handy wird immer beliebter. Wenn Ihr Kind nicht auf diese Funktion verzichten kann, sollten Sie ihm helfen, eine geeignete Internet-Flatrate zu finden.
  • Besitzt Ihr Kind bereits ein Smartphone mit Internetzugang, kann es sogenannte Applikationen, kurz Apps, aus dem Internet herunterladen. Viele dieser Programme sind kostenlos, für andere zahlt Ihr Kind durchschnittlich drei bis vier Euro. Fragen Sie Ihr Kind nach seinen Ausgaben für Apps und vereinbaren Sie gegebenenfalls ein monatliches Kostenlimit.
Hände auf einer Laptop-Tastatur, auf dem Bildschirm ist der Warenkorb eines Interneteinkaufs zu sehen.
Online-Einkäufe können leicht zum Risiko werden.

Bargeldlos Zahlen wird schnell zum Risiko

Jeder zweite Jugendliche zwischen 16 und 24 Jahren kauft laut BITKOM im Internet ein. Doch wo für einen Einkauf nur ein paar Mausklicks nötig sind, achten viele junge Menschen nicht mehr auf den Preis der verlangten Ware. Dementsprechend haben 73 % der verschuldeten Jugendlichen laut BDIU auch Verbindlichkeiten bei Online-Händlern.

Bevor Ihr Kind darum größere Einkäufe über das Internet tätigt, sollte es die Preise verschiedener Anbieter vergleichen und sich ausreichend Zeit für seine Kaufentscheidung lassen. Dabei gilt es auch abzuwägen, ob sich Ihr Kind die Ware leisten kann oder ob es dafür noch etwas sparen muss.

Ihr gutes Recht

Ist Ihr Kind minderjährig und hat es sich beim Online-Shopping übernommen, können Sie den Kaufvertrag in der Regel als nichtig erklären. Schließlich sind Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig. Sind Sie als Erziehungsberechtigte nicht mit dem Kauf einverstanden, haben Sie das Recht, diesen rückgängig zu machen. Das gilt jedoch nicht, wenn es sich um geringfügige Geschäfte wie den Kauf einer CD oder eines Buchs handelt.

Zudem kann Ihr Kind von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und erhaltene Ware innerhalb von 14 Tagen an den Verkäufer zurückschicken, sofern es sich dabei um ein Unternehmen handelt. Bei Kaufgeschäften zwischen Privatpersonen ist das Widerrufsrecht nicht anwendbar.

Die Schuldnerberatung hilft

Ist Ihr Kind verschuldet und kein Ausweg aus den Geldproblemen in Sicht, hilft die Schuldnerberatung weiter. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Die Beratung ist oft kostenlos.

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Stand: 22.06.2011
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