Unterlagen für den ersten Arbeitstag
Papierkram erledigen
Dein Ausbildungsvertrag ist unterschrieben und bald ist dein erster Arbeitstag? Deine neue Firma braucht jetzt von dir noch ein paar Unterlagen. Diese musst du am ersten Arbeitstag unbedingt mitnehmen.
Wichtige Unterlagen

- Diese Papiere gut abheften!
Name deiner Krankenkasse:
Nimm am besten deine Versichertenkarte am ersten Tag mit, da steht alles drauf. Du bist selbst noch nicht krankenversichert? Dann ab zur Krankenkasse!
Elektronische Lohnsteuerkarte:
Ein bestimmter Steueranteil wird von deiner Ausbildungsvergütung abgezogen. Um ihn zu berechnen, gab es bisher die Lohnsteuerkarte. Ab dem Jahr 2013 wird die Karte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Wenn du im Übergangsjahr 2012 deine Ausbildung beginnst und damit zum ersten Mal berufstätig bist, musst du deinem Arbeitgeber diese Angaben machen:
- deine Steueridentifikationsnummer (mehr darüber erfährst du auf steuerliches-info-center.de),
- dein Geburtsdatum,
- unter Umständen deine Religionszugehörigkeit und
- eine schriftliche Bestätigung, dass die Ausbildung dein erstes Dienstverhältnis ist.
Ist die Ausbildung nicht dein erstes Dienstverhältnis, musst du bei deinem Finanzamt eine "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012" beantragen.
Mehr Infos: elektronische Lohnsteuerkarte
Sozialversicherungsnummer:
Die Nummer steht auf deinem Sozialversicherungsausweis. Den erhältst du bei deiner Krankenkasse.
Bankverbindung:
Diese braucht deine neue Firma, um dir dein monatliches Gehalt zu überweisen. Bankverbindung heißt: Kontonummer, Bankleitzahl und Name der Bank. Falls du noch kein Konto hast, solltest du dir schnell eines zulegen!
Ärztliche Bescheinigung:
Du brauchst eine Erstuntersuchung von deinem Hausarzt. Am besten machst du gleich einen Termin aus.
Abschlusszeugnis der Schule
Falls du dein Abschlusszeugnis nicht schon früher bei deinem neuen Arbeitgeber abgegeben hast, solltest du es auf jeden Fall am ersten Tag dabei haben.
Polizeiliches Führungszeugnis:
Einige Firmen fordern ein polizeiliches Führungszeugnis. Das gibt es bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.













