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Neuerungen zu Praktikum, Ausbildung und Einstiegsqualifizierung

Ab April greifen drei Änderungen im Zuge neuer gesetzlicher Regelungen rund um die Ausbildungsgarantie. Die Agenturen für Arbeit unterstützen nun auch finanziell bei Praktika zur Berufsorientierung in Betrieben. Sie können die für ein Praktikum notwendigen Kosten übernehmen. Zum Beispiel Fahrt- oder Unterkunftskosten.

Eine Familie, Eltern mit Sohn und Tochter, an einem PC.

Auszubildende, die für eine betriebliche Berufsausbildung umziehen, erhalten einen Mobilitätszuschuss. Damit können sie im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten pro Monat finanziert bekommen. Die dritte Neuerung betrifft die Einstiegsqualifizierung. Sie kann nun auch in Teilzeit absolviert werden. Die Mindestdauer der Einstiegsqualifizierung wird von sechs auf vier Monate verkürzt. Intensive Beratung zu Berufsorientierung und Berufswahl ergänzen diese Unterstützungsangebote.

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