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Geschafft - der Ausbildungsvertrag

Ein neuer Lebensabschnitt beginnt

Nachdem du eine Zusage für einen Ausbildungsplatz erhalten hast, bekommst du deinen Ausbildungsvertrag. Damit hast du neue Rechte, aber auch neue Pflichten. Welche das sind, steht in deinem Ausbildungsvertrag. Lies ihn genau durch, bevor du unterschreibst.

Was du wissen solltest

Das Datum deines ersten Ausbildungstages und das Datum, an dem deine Ausbildung endet, müssen angegeben sein. Außerdem muss der Vertrag eine Angabe über die Dauer deiner Ausbildung (z. B. in Monaten) enthalten.

Es muss festgelegt werden, wie lange du pro Tag ausgebildet wirst bzw. arbeiten musst. Tarifverträge müssen eingehalten werden, wenn sie für dein Ausbildungsverhältnis gelten.

Es muss eine Probezeit vereinbart werden. Sie dauert zwischen einem und vier Monaten.  

Sowohl du als auch der Betrieb können den Ausbildungsvertrag in dieser Zeit fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

Die Ausbildungsvergütung ist die Vergütung, die du während der Ausbildung erhältst. Der Betrag ist „brutto“, das bedeuet, es werden zum Beispiel noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, so dass der Betrag, den du erhältst („netto“), geringer ist.

Aus dem Vertrag muss hervorgehen, wieviele Urlaubstage du pro Jahr nehmen darfst.

Der Vertrag muss die Bedingungen enthalten, unter denen der Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann. Diese ergeben sich in der Regel aus dem Berufsbildungsgesetz.

Du und ein Vertreter des Ausbildungsbetriebes unterschreiben den Vertrag. Erst dann ist er gültig. Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, unterschreibt ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person für dich.

Der Betrieb schickt dir zwei Ausfertigungen. Ein Exemplar schickst du zurück. Das andere behältst du.

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